Wir bieten Ihnen individuelle Dienstleistungen an und berechnen dafür auch individuelle Honorare, deren Höhe vom Kontext der Beratung, der Art der Beratung sowie von der Komplexität des Beratungsgegenstandes abhängig ist. Von daher können wir keine pauschalen Angaben über unsere Honorare machen.
Damit Sie aber einen Eindruck von den Kosten unserer Dienstleistungen bekommen, geben wir Ihnen gerne eine Übersicht über unsere üblichen Netto-Honorarsätze (die Zeiteinheit beträgt grundsätzlich 50 Minuten):
- Für Individualberatungen liegen unsere Sätze pro Zeiteinheit in der Regel zwischen 70,- € und 150,- €.
- Teamberatungen kosten in der Regel zwischen zwischen 100,- € und 200,- € pro Zeiteinheit für das ganze Team. Normalerweise dauert eine Sitzung einer Teamberatung mindestens zwei Zeiteinheiten.
- Bei Gruppenberatungen berechnen wir in der Regel zwischen 10,- € und 40,- € pro Zeiteinheit und Teilnehmer. Auch die Gruppenberatungssitzungen dauern normalerweise mindestens zwei Zeiteinheiten.
- Alle anderen Honorare, insbesondere die für offene oder geschlossene Workshops, längerfristige Engagements oder außergewöhnliche Dienstleistungen werden individuell vereinbart.
Prinzipiell gehen wir immer davon aus, dass Sie ein sogenannter „Selbstzahler“ sind und eine Beratungsdienstleistung (also keine Heilbehandlung) in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten nach Abschluss des Beratungsprozesses oder in den vereinbarten Intervallen während des Beratungsprozesses von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die nach Erbringung der entsprechenden Dienstleistung fällig ist.
Gerade in Krisenzeiten kann es vorkommen, dass man in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Da wir der Ansicht sind, dass eine Beratung nicht vorrangig am Geld scheitern sollte, sind wir im begründeten Einzelfall bereit, angepasste Zahlungsmodalitäten wie Stundung, Ratenzahlung, reduzierte Preise, etc. zu vereinbaren. Ein Anspruch auf solche Modalitäten besteht nicht, wir entscheiden von Fall zu Fall nach Prüfung der Situation.
Soweit eine Dienstleistung in den beruflichen Bereich fällt, also z.B. Coaching, Einzel- oder Teamsupervision, sind die Kosten dieser Dienstleistung in der Regel als Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich ansetzbar.
Soweit Sie eine Heilbehandlung (Psychotherapie) in Anspruch nehmen, beinhaltet die Rechnung keine Mehrwertsteuer. Eine Heilbehandlung darf am Institut für Phänopraxie derzeit nur Wilma Fassmann durchführen, da nur sie die erforderliche staatliche Prüfung abgelegt hat.
Gegebenenfalls können Sie sich die Kosten für eine Heilbehandlung von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, muss Ihr Tarif in jedem Fall Heilpraktikerleistungen abdecken; ob dies der Fall ist, bzw. ob Ihre Krankenkasse dann Psychotherapie als Heilpraktikerleistung akzeptiert, klären Sie am Besten vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie unter Umständen auch eine auch eine Erstattung der Psychotherapiekosten bei einem Heilpraktiker erhalten. Ob dies bei Ihnen möglich ist, sollten Sie vor Beginn der Behandlung abklären.
Bitte beachten Sie, dass unsere Rechnungen unabhängig davon fällig sind, ob Ihnen die Kosten für eine Heilbehandlung am Institut für Phänopraxie von einer Krankenkasse erstatten werden oder nicht.
Grundsätzlich sollten Sie auch vor der Beantragung einer Kostenerstattung durch eine Krankenkasse erwägen, ob sich der Aufwand der Beantragung der Kostenerstattung lohnt. Leider ist unser Gesundheitssystem immer noch so strukturiert, dass einerseits Kostenerstattungen für psychotherapeutsiche und beraterische Konsultationen sehr aufwändig sind, Ihnen andererseits dadurch, dass Ihre psychotherapeutische Konsultation dann aktenkundig ist, Nachteile z.B. beim Abschluss neuer Versicherungen oder bei der Bewerbung zum Eintritt den Staatsdienst entstehen können – gerade in solchen Situationen wird von Ihnen in der Regel Auskunft darüber verlangt, ob Sie jemals in psychotherapeutischer Behandlung waren.
Die Kosten für eine Psychotherapie können Sie gegebenfalls auch steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Informieren Sie sich bitte darüber bei Ihrem Steuerberater.